Fach- und Konferenzdolmetscher 

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Bei Fach- und Konferenzdolmetschern handelt es sich meist um universitär ausgebildete Personen, die eine translatorische Ausbildung durchlaufen haben. Fachdolmetscher sprechen oft zwei oder mehr Sprachen auf hohem Niveau und sind auf mindestens einem Fachgebiet dieser Sprachen sehr gut qualifiziert. Sie verfügen über Strategien, die ihnen dabei helfen, sich schnell in neue Fachgebiete einzuarbeiten. Fachdolmestcher verdolmetschen Gepräche von dem Register einer Sprache in das gleiche Register einer anderen Sprache, beispielsweise vom Juristen-Deutsch ins Juristen-Französisch.

Fachdolmetscher verfügen über ein tiefgreifendes Kulturverständnis, das es zudem möglich macht, in manchen Fällen Gesprächsparteien vor unangenehmen Situationen, die kulturbedingt sind, zu bewahren.

Fachdolmetscher verdolmetschen die mündliche Rede, beispielsweise Fachvorträge aus dem Register einer Sprache in das gleiche Register einer anderen Sprache. Dies kann je nach Bedarf und Situation konsekutiv oder simultan erfolgen. Beim Konferenzdolmetschen befindet sich der Dolmetscher in der Regel in einer Dolmetscherkabine und verdolmetscht Vorträge, Reden und Ansprachen auf Fachkonferenzen und Tagungen simultan, d. h. zeitgleich mit dem Sprecher.

Über unser Übersetzungsbüro ReSartus bieten wir Ihnen Sprachdienstleistungen in mehr als 30 Sprachen an. Für mehr Informationen besuchen Sie unsere Internetpräsenz unter ww.resartus.de


Was kosten Fachdolmetscher?

Bei unseren Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen richten wir uns nach den vom Gesetzgeber bestimmten Vergütungssätzen - dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Das Honorar eines Fach- oder beeidigten Dolmetschers beträgt 70 Euro netto zzgl. 19% MwSt. Das Honorar eines Konferenzdolmetschers beträgt 75 Euro netto zzgl. MwSt., wenn dieser für Simultandolmetschen herangezogen wurde. 

An- und Abfahrtzeiten werden mit 70 Euro netto pro Stunde in Rechnung gestellt. Fahrtkosten sowie Hotel- und Verpflegungskostenab einer Anfahrt von 200 km bzw. wenn es der Auftrag erfordert, sind  zu übernehmen/entschädigen. Bei längerfristigen oder größer angelegten Projekten können Sonderkonditionen und Rahmenvereinbarungen nach § 14 JVEG geschlossen werden. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Der Mindestauftragswert für beeidigte Verhandlungs- oder Fachdolmetscher beträgt insgesamt 190,00 Euro netto
(Beispielsrechnung: 2 x 0,25 Stunden (=35€) für An- und Abfahrtszeiten, 2 x 25km Fahrtkosten á 0,30 Euro (=15€) und 2 Stunden (=140€) für den Einsatz). 

 

Sprachmittler oder Fachdolmetscher

Da der Berufsstand und die Berufsbezeichnung "Dolmetscher" und "Übersetzer" in Deutschland nicht geschützt ist, darf sich jeder als Dolmetscher oder Übersetzer bezeichnen, der sich persönlich in der Lage fühlt, zu dolmetschen oder zu übersetzen. Auch eine Beeidigung  oder Ermächtigung vom Gericht ist nicht zwingend ein Qualitätskriterium, sondern vielmehr ein Eid, durch den sich der Dolmetschende bzw. Übersetzende verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.

Um dem Markt gerecht zu werden, aber auch um den Verbraucher zu schützen, unterscheiden wir zwischen 

  • Fachdolmetschern (Personen, die in dem Bereich als Dolmetscher oder Übersetzer ausgebildet und geprüft sind) und 
  • Sprachmittlern (Dolmetschern und Übersetzern, die meist zweisprachig aufgewachsen sind, aber keine Ausbildung in dem Bereich durchlaufen haben). 

Unsere Sprachmittler weisen ihre allgemeinsprachliche Kompetenz durch allgemeine Sprachprüfungen und -zertifikate nach. Dabei handelt es sich um eine Deutschprüfung für Erwachsene. Es bestätigt ein fortgeschrittenes Sprachniveau und entspricht mindestens der fünften Stufe (C1) auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Sofern sich ihr Bedarf auf Allgemeinsprachliches beschränkt, kann die Heranziehung von qualifizierten Sprachmittlern attraktiv sein. mehr

Um Ihnen den passenden Sprachdienstleister bereitszustellen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!